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   LG Bonn, 26.04.2005 - 6 T 101/05   

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https://dejure.org/2005,19690
LG Bonn, 26.04.2005 - 6 T 101/05 (https://dejure.org/2005,19690)
LG Bonn, Entscheidung vom 26.04.2005 - 6 T 101/05 (https://dejure.org/2005,19690)
LG Bonn, Entscheidung vom 26. April 2005 - 6 T 101/05 (https://dejure.org/2005,19690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks für Grundstückbelastungen des Vorerben im Grundbuch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 2113, GBO §§ 22, 51
    Voraussetzungen der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks für Grundstückbelastungen des Vorerben im Grundbuch

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2113
    Eintragung einer Grundschuld mit Wirksamkeit gegenüber den Nacherben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Zustimmung sämtlicher Nacherben i.R.e. Verfügung eines Vorerben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus LG Bonn, 26.04.2005 - 6 T 101/05
    Für die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks ist nicht erforderlich, dass auch die Ersatznacherben der Eintragung zustimmen; vielmehr ist die erklärte Zustimmung der Nacherben, vorliegend der Beteiligten zu 3) und zu 4), ausreichend (vgl. hierzu BGHZ 40, 115 ff. m.w.N.; RGZ 145, 316 ff.; BayObLG, Beschluss vom 22.10.1992, 2 Z BR 85/92; Palandt, 64.Aufl., § 2113 Rn.6, § 2102 Rn. 6; Dumoulin, DNotZ 2003, 570ff).
  • BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 38/97

    Wirksamkeitsvermerk bei Rechtsbestellung durch Vorerben - Bewilligung der

    Auszug aus LG Bonn, 26.04.2005 - 6 T 101/05
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des BayObLG vom 24.04.1997, 2 Z BR 38/97; denn dieser Beschluss behandelt den mit dem vorliegenden Verfahren nicht vergleichbaren Fall, dass die Nacherben selbst noch nicht namentlich benannt sind.
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 85/92

    Löschung des Nacherbenvermerks bei Übertragung des Grundbesitzes auf einen

    Auszug aus LG Bonn, 26.04.2005 - 6 T 101/05
    Für die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks ist nicht erforderlich, dass auch die Ersatznacherben der Eintragung zustimmen; vielmehr ist die erklärte Zustimmung der Nacherben, vorliegend der Beteiligten zu 3) und zu 4), ausreichend (vgl. hierzu BGHZ 40, 115 ff. m.w.N.; RGZ 145, 316 ff.; BayObLG, Beschluss vom 22.10.1992, 2 Z BR 85/92; Palandt, 64.Aufl., § 2113 Rn.6, § 2102 Rn. 6; Dumoulin, DNotZ 2003, 570ff).
  • RG, 08.11.1934 - IV B 51/34

    Wann erlangt der Ersatzerbe des Nacherben die Rechtsstellung des Nacherben?

    Auszug aus LG Bonn, 26.04.2005 - 6 T 101/05
    Für die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks ist nicht erforderlich, dass auch die Ersatznacherben der Eintragung zustimmen; vielmehr ist die erklärte Zustimmung der Nacherben, vorliegend der Beteiligten zu 3) und zu 4), ausreichend (vgl. hierzu BGHZ 40, 115 ff. m.w.N.; RGZ 145, 316 ff.; BayObLG, Beschluss vom 22.10.1992, 2 Z BR 85/92; Palandt, 64.Aufl., § 2113 Rn.6, § 2102 Rn. 6; Dumoulin, DNotZ 2003, 570ff).
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